Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung
Verkauf
Vermietung
1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen gelten. Abweichende Vereinbarungen verpflichten mich nur wenn diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
2. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen als ganze Tage. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager/Firmensitz und endet bis zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager/zum Firmensitz der Firma tvmt.rent GmbH (nachstehend ›Vermieter‹). Pro voller Woche Rollzeit (7 Tage) wird ein zusätzlicher Einsatztag berechnet. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nach berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
3. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem günstigsten und sichersten Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu Lasten des Mieters. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald der Vermieter die Mietsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.
4. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Sie sind in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten sowie die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Mietsache.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an der Mietsache und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Verlustes sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen, unabhängig davon ob er den Schadenfall zu vertreten hat.
6. Versicherung
Der Vermieter kann die Mietsache zu Gunsten des Mieters gegen Beschädigung oder Diebstahl versichern, jedoch nicht gegen Schäden oder Verlust, welche durch Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit oder falschen Gebrauch seitens des Mieters und Dritter entstehen. Die Kosten der Geräteversicherung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Selbstbeteiligung des Mieters beträgt pro Schadenfall und Gerät 5%, mindestens € 250,00, jedoch maximal € 500,00. Mutwillige Zerstörung, sowie Fehlbedienung, Diebstahl und Unachtsamkeit sind nicht durch die Mietsachenversicherung abgesichert. Bei Diebstahl ist ein polizeiliches Protokoll zu erstellen.
7. Lizenzen
Die zum Betreiben der Mietsache nötige Software darf nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzgeber frei.
8. Rechte Dritter
Der Mieter hat die Mietsachen von allen Belastungen, in Anspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Mietsachen dennoch gepfändet oder in irgendeiner Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder es in sonstiger Weise zu einem Verlust kommt. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
9. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Mietsachen nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, etwaige Mängel der Mietgeräte dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist sodann Gelegenheit zu geben den Mangel an der Mietsache zu beheben oder andere gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Mietsachen gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter aus der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Für eventuelle Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nicht. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinausführende, Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
10. Stornierung
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten fordern. Diese gliedern sich wie folgt:
bis 8 Tage vor Mietbeginn: 10% AW*
bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50% AW*
bis 1 Tag vor Mietbeginn: 100% AW*
11. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus, vom Vermieter zu vertretenden Umständen unmöglich, kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhersehbare, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie zum Beispiel Streik, Aussperrungen, Unfallschäden usw. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer des Ereignisses hinaus zu verschieben.
12. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist vom Mieter zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution/Vorkasse nach freiem Ermessen vom Mieter zu verlangen. Bei Überschreitungen des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 5 Tagen berechnen wir, vom Fälligkeitszeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank. Der Mieter kann gegen unsere Forderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
13. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden daraus folgenden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterführender Schadenersatzansprüche, dem Vermieter, für die Zeit der erforderlichen Instandsetzung der Mietsache, den vollen Mietpreis zu entrichten.
14. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Firmenstandort des Vermieters. Gerichtsstandort ist das am Firmenstandort des Vermieters zuständige Amtsgericht.
tvmt.rent GmbH
*AW = Auftragswert
Verkauf
1. Vertragsgegenstand
Der Verkauf und die Lieferung durch die Firma tvmt.rent GmbH (nachstehend ›Verkäufer‹) erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen gelten. Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur wenn diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden. Mit Erteilung des Auftrags an den Verkäufer, auf Grundlage eines Angebotes gemäß unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen oder Entgegennahme der Lieferung des Verkäufers, erkennt der Käufer die ausschließliche Geltung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen an.
2. Angebot und Liefergegenstand
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsschreiben des Verkäufers sind lediglich die Aufforderung an den Käufer seinerseits uns ein inhaltlich entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Der Verkäufer ist in der Annahme des Angebots des Käufers frei, soweit nicht eine spezielle Bindungsfrist schriftlich mitgeteilt wurde. Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Die zu einem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungen sind nur annähernd maßgeblich.
3. Preise
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise netto ab Lager des Verkäufers. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise und Bedingungen. Transport- und Verpackungskosten sowie alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Zahlung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt gelten grundsätzlich die Listenpreise der Verkäufers am Tage der Lieferung oder Leistung als vereinbart. Die Listenpreise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Firmensitz des Verkäufers. Aufwand für Fracht, Verpackung, Versicherung usw., sowie Installation, wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Vereinbarung frachtfreier Lieferungen sind Rollgelder und Zustellgebühren ab Empfangsstation des Kunden von diesem zu tragen. Sofern nichts anderes vereinbart wird sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Rechnungsbetrages zur vorbehaltlosen Verfügung des Verkäufers. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so fordert der Verkäufer ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz.
Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz der Verzugszinsen 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank. Kann ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden, so behält sich der Verkäufer vor, diesen Schaden geltend zu machen.
Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, gelten bei Projektgeschäften folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart:
-Zahlung von 30% des AW* bei Auftragserteilung,
-Zahlung von 30% des AW* bei Lieferbereitschaft,
-Zahlung von 30% des AW* bei Fertigstellung,
-Zahlung von 10% des AW* nach erfolgter Abnahme.
Bestehen berechtigte Zweifel an der Solvenz des Kunden, so muss der Verkäufer nur gegen Vorkasse erfüllen. Kommt der Kunde dem Verlangen nach Vorkasse nicht fristgerecht nach, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern. Soweit der Verkäufer nicht einen höheren Schaden nachweist, ist der Kunde verpflichtet Schadenersatz in Höhe von 25% des Auftragswertes zu leisten. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder ein entstandener Schaden deutlich niedriger als die Pauschale ist.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener, auch künftiger Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen, bis hin zur Einlösung von Wechseln und Schecks, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware an der dem Verkäufer das Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber, in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen, für Rechnungen des Verkäufers, in eigenem Namen einzuziehen. Der Verkäufer kann diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Anforderung des Verkäufers wird der Käufer die Abtretung unverzüglich offen legen und die für den Forderungseinzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen an den Verkäufer herausgeben.
6. Lieferung und Gefahrenübergang
Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Lager des Verkäufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Lieferung an den Transportführer übergeben wird oder zum Zwecke der Versendung das Lager des Verkäufers verlässt. Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft gegenüber dem Käufer auf den Käufer über. Etwaige Rücksendungen von nicht angenommenen Waren erfolgen auf Kosten und Gefahr des Verkäufers, sofern der Verkäufer die Rücksendung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet auf Wunsch und Kosten des Käufers eine Transportversicherung zu bewirken.
7. Gewährleistung und Haftung
Bei Vorliegen eines Mangels innerhalb der Gewährleistungspflicht nimmt der Verkäufer, bei fristgemäßer Rüge, unter Ausschluss jedweder Ansprüche des Käufers aus eventuellen Folgeschäden, Ersatzlieferungen oder Nachbesserung der mangelhaften Teile vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neugeräten 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Die Gewährleistungspflicht beträgt bei Gebrauchtgeräten 14 Tage und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Die Nachbesserung erfolgt, bei freier Anlieferung durch den Käufer, üblicherweise am Firmenstandort des Verkäufers. Der Käufer muss den Mangel der Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung, schriftlich mitteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus. Die vorstehenden Regelungen dieser Vorschrift gelten nicht für Gebrauchtgeräte, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert wurden. Andere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Firmenstandort des Verkäufers. Gerichtsstand ist das am Firmenstandort des Verkäufers zuständige Amtsgericht. Bei Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Regelungen.
9. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so verbleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Für Leihgeräte gelten meine separaten allgemeinen Vermietbedingungen.
tvmt.rent GmbH
*AW = Auftragswert